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dena iSFP-Druckapplikation 2.5.x: Was sich geändert hat
Der Versionswechsel von 2.4.2 auf 2.5.x hat Projektdateien unbrauchbar gemacht. Was technisch und organisatorisch zu wissen ist und welche Konsequenzen sich für laufende Mandate ergeben.
Wer regelmäßig iSFP-Berichte erstellt, hat den Versionswechsel der dena-Druckapplikation im Frühjahr und Sommer 2025 erlebt, und in vielen Büros war er mühsam. Hier eine geordnete Rückschau und die praktischen Folgerungen, die für aktuelle Mandate weiterhin gelten.
Was passiert ist
Die dena hat die Druckapplikation für den individuellen Sanierungsfahrplan im April 2025 in der Version 2.5.x veröffentlicht. Bis dahin war Version 2.4.2 der Standard. Die neue Version brachte eine geänderte Datenstruktur und ein neues Layout-System mit sich.
Vom 17. April 2025 bis zum 7. August 2025 lief ein Parallelbetrieb, beide Versionen konnten genutzt werden, mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Ab dem 8. August 2025 ist 2.5.x die einzig verbindliche Version. Berichte, die mit 2.4.2 erstellt wurden und seitdem geöffnet werden mussten, ließen sich in vielen Fällen nicht ohne Aufwand übernehmen.
Das technische Kernproblem
Projektdateien aus 2.4.2 sind in 2.5.x nicht direkt weiterverwendbar. Die Datenstruktur hat sich verändert, manche Felder sind neu, andere haben einen anderen Namen oder andere Pflichtcharakteristik bekommen. Wer einen iSFP aus 2.4.2 ergänzen oder fortschreiben wollte, musste in vielen Fällen Datenfelder manuell übertragen.
Das wäre überschaubar gewesen, wenn jeder Berater nur einzelne Berichte zu pflegen hätte. In der Praxis betreuen Büros aber teilweise hunderte aktive iSFPs, als Lebenswerke pro Liegenschaft mit 15 Jahren Gültigkeit. Die kumulierte Übertragungsarbeit war erheblich.
Konsequenzen für laufende Mandate
Mehrere Konsequenzen wirken bis heute fort:
Bestehende iSFPs aus 2.4.2 bleiben gültig. Wer einen iSFP vor dem 8. August 2025 ausgestellt hat, hat ein gültiges Dokument. Die 15-Jahres-Gültigkeit läuft regulär. Eine Pflicht zur Neuerstellung gibt es nicht.
Fortschreibungen werden in 2.5.x erstellt. Sobald ein iSFP fortgeschrieben oder ergänzt werden muss, geschieht das in der neuen Version. Bei umfangreicheren Anpassungen empfiehlt sich die Neuerstellung, der Versuch, eine 2.4.2-Datei in 2.5.x zu öffnen, führt häufig zu unvollständigen Datenübernahmen.
Bauherren-Bezugsdokumente sollten klar sein. Wer einem Bauherrn einen iSFP übergeben hat, sollte im Vorgangsordner die Versionsangabe und den Erstellungs-Zeitpunkt klar dokumentieren. Bei einer späteren Förderbeantragung kann das relevant werden.
Was die Versionsänderung über die Branche aussagt
Über das technische Problem hinaus zeigt der Vorgang eine strukturelle Eigenschaft der Branche: Digitale Anwendungen ändern sich, Förderlogik ändert sich, technische Mindestanforderungen ändern sich. Wer als Berater oder Büro ohne strukturierte Versionspflege arbeitet, akkumuliert über die Jahre eine schwer zu wartende Mischung aus alten und neuen Datenbeständen.
Bei der dena-Druckapplikation ist die Versions-Information offensichtlich. Bei BEG-Richtlinien oder GEG-Anhängen ist sie es weniger, und es passiert regelmäßig, dass ein Beratungsbüro auf einen Stand zurückgreift, der seit Monaten überholt ist.
Praktische Empfehlungen für die kommenden Monate
Versionsstand pro Anwendungstool im Akt vermerken. Welche Version der dena-Druckapplikation wurde verwendet? Welche Berechnungssoftware in welcher Version? Welche BEG-Richtlinie in welcher Fassung? Wer diese Angaben pro Vorgang protokolliert, hat im Streitfall eine bessere Verteidigung und im Routinefall einen schnellen Überblick.
Bei Versionswechseln aktiv prüfen. Die nächste Änderung der dena-Druckapplikation kommt sicher. Ein internes Verfahren, das Versionswechsel beobachtet und Konsequenzen für laufende Mandate prüft, spart später Aufwand.
Berichts-Exporte regelmäßig sichern. Ein abgeschlossener iSFP-Bericht sollte nicht nur in der Druckapplikation liegen, sondern als PDF und als strukturierter Daten-Export im Mandatsordner. So bleibt die Information verfügbar, auch wenn die Anwendungssoftware nicht mehr läuft oder eine spätere Version Datenformate verändert.
Was Cognelys an dieser Stelle für Sie leistet
Cognelys ersetzt bewusst die dena iSFP-Druckapplikation nicht. Die offizielle Applikation ist und bleibt das verbindliche Werkzeug für den Bericht. Cognelys ergänzt jedoch zwei Aspekte:
In der Wissensbasis sind die jeweils aktuellen iSFP-Vorgaben mit Versionsstand hinterlegt. Wenn die dena oder das BAFA Änderungen veröffentlicht, wird der Stand aktualisiert und im Audit-Trail dokumentiert.
Im WorkSuite-Modul gibt es eine Versionsverfolgung pro Vorgang. Welche Version der dena-Applikation wurde verwendet, welche Berechnungssoftware in welcher Version, welche BEG-Richtlinie in welcher Fassung, das alles wird pro Mandat protokolliert. Bei einer späteren Prüfung lässt sich nachvollziehen, auf welcher Grundlage der Bericht entstanden ist.
Das löst nicht den Aufwand bei einem Versionswechsel von dena selbst. Es löst aber die Frage, was eigentlich zu welchem Stand im Mandat gemacht wurde und das ist die Frage, die im Streitfall den Unterschied macht.